DSGVO - kurz & knapp erklärt
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union regelt. Am 25. Mai 2018 ist sie in Kraft getreten und hat das Ziel, die Datenschutzrechte der EU-Bürger zu stärken und den freien Datenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes zu gewährleisten.
Wer muss die DSGVO einhalten?
Die DSGVO gilt für alle Organisationen, Unternehmen und öffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten. Dies betrifft sowohl Unternehmen innerhalb der EU als auch solche außerhalb, wenn sie Daten von EU-Bürgern verarbeiten, beispielsweise durch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen oder das Überwachen von Verhalten. Kurz gesagt, jede Stelle, die mit personenbezogenen Daten von EU-Bürgern umgeht, muss die DSGVO einhalten, unabhängig von ihrem Standort.
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Eine Person gilt als identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Identifikationsnummer, Standortdaten, Online-Kennung oder einem oder mehreren spezifischen Merkmalen, identifiziert werden kann.
Beispiele für personenbezogene Daten sind:
- Name
- Adresse
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Geburtsdatum
- Personalausweisnummer
- Standortdaten
- IP-Adressen
- Cookies, wenn sie zur Identifikation einer Person verwendet werden können
- Fotos und Videos, auf denen Personen erkennbar sind
- Gesundheitsdaten
- Finanzinformationen
Welche Rechte haben Nutzer unter der DSGVO?
Unter der DSGVO haben Nutzer eine Reihe von Rechten, die ihnen mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten geben. Zu den wichtigsten Rechten gehören:
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Auskunftsrecht: Nutzer haben das Recht, zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert werden, wie diese verwendet werden und an wen sie weitergegeben werden.
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Recht auf Berichtigung: Nutzer können die Korrektur unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten verlangen.
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Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden): Nutzer haben das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese nicht mehr notwendig sind, die Einwilligung widerrufen wurde oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist.
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Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Nutzer können in bestimmten Fällen die Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten verlangen, beispielsweise wenn die Daten ungenau sind oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist.
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Recht auf Datenübertragbarkeit: Nutzer haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten an einen anderen Verantwortlichen zu übertragen.
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Widerspruchsrecht: Nutzer können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen, insbesondere wenn die Daten für Direktmarketing oder aufgrund berechtigter Interessen verarbeitet werden.
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Recht auf Widerruf der Einwilligung: Wenn die Datenverarbeitung auf der Einwilligung des Nutzers basiert, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden, ohne dass dies die Rechtmäßigkeit der vorherigen Verarbeitung berührt.
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Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde: Nutzer können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Rechte unter der DSGVO verletzt wurden.
Welche Pflichten haben Webseitenbetreiber unter der DSGVO?
Webseitenbetreiber müssen unter der DSGVO:
- Datenschutzrichtlinien bereitstellen.
- Einwilligung für die Datenverarbeitung einholen (z.B. für Cookies).
- Daten nur auf rechtlicher Grundlage verarbeiten.
- Nutzer umfassend über die Datenverarbeitung informieren.
- Datensicherheit gewährleisten.
- Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Drittanbietern abschließen.
- Bei risikoreichen Verarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen.
- Datenschutzverletzungen melden und Nutzer informieren.
- Einen Datenschutzbeauftragten ernennen, wenn nötig.
Was sollte in einer Datenschutzerklärung stehen?
Eine Datenschutzerklärung sollte folgende Informationen enthalten:
- Verantwortlicher: Wer die Daten verarbeitet.
- Datenarten: Welche Daten erhoben werden.
- Zwecke: Für welche Zwecke die Daten verarbeitet werden.
- Rechtsgrundlagen: Auf welcher Basis die Daten verarbeitet werden.
- Empfänger: An wen werden die Daten weitergegeben?
- Datenübermittlung: Werden Daten in Drittländer (ausserhalb des Europäischen WIrtschaftsraumes) übermittelt?
- Speicherdauer: Wie lange die Daten gespeichert werden.
- Nutzerrechte: Welche Rechte die Nutzer haben (z.B. Auskunft, Löschung).
- Widerruf: Wie die Einwilligung widerrufen werden kann.
- Beschwerderecht: Möglichkeit zur Beschwerde bei Behörden.
- Automatisierte Entscheidungen: Ob und wie diese stattfinden.
- Änderungen: Wie Änderungen der Erklärung kommuniziert werden.
Was sind Cookies, wie regelt die DSGVO ihre Nutzung und welche Folgen hat ein Verstoß gegen die DSGVO?
Cookies sind kleine Textdateien, die von Websites auf dem Endgerät eines Nutzers gespeichert werden, um Informationen zu speichern und das Nutzererlebnis zu verbessern.
Die DSGVO erfordert:
- Einwilligung: Vor dem Setzen nicht notwendiger Cookies muss der Nutzer zustimmen.
- Transparenz: Nutzer müssen informiert werden, welche Cookies verwendet werden und warum.
- Widerruf: Nutzer müssen die Zustimmung jederzeit zurückziehen können.
Wo kann ich weitere Informationen erhalten?
Weitere Informationen zur DSGVO erhalten Sie bei:
- datarea GmbH: DSGVO
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: bfdi.bund
- Nationale Datenschutzbehörden: Ihre lokale Datenschutzbehörde bietet detaillierte Infos.
- Rechtsberatung: Datenschutzrechtlich spezialisierte Anwälte (z.Bsp.: Datenschutzbeauftragte - datarea GmbH).
- Schulungen und Webinare: Anbieter von Datenschutzschulungen und Datenschutz-Webinaren