Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Es verpflichtet Betreiber digitaler Produkte und Dienstleistungen – insbesondere Webseiten – zur Barrierefreiheit. Ziel ist es, allen Menschen, unabhängig von Einschränkungen, die uneingeschränkte Nutzung digitaler Angebote zu ermöglichen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Was Webseitenbetreiber jetzt wissen müssen
Für viele Webseitenbetreiber gilt seit Juni 2025: Nicht warten – sondern handeln!
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – kurz BFSG?
Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie des European Accessibility Acts (EAA) in deutsches Recht um. Es gilt nicht nur für öffentliche Stellen, sondern auch für viele private Unternehmen, die digitale Services oder Informationen über Webseiten oder Apps bereitstellen.
Für wen gilt das Gesetz?
Das BFSG betrifft insbesondere:
- Hersteller, Händler und Dienstleister mit „internetfähigen Angeboten“,
welche durch Endverbraucher genutzt werden (B2C-Bereich) - Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen über Onlineformulare anbieten
- Webshops
- Dienstleistungswebseiten (z. B. Banken, Versicherungen, Reiseportale)
- Informationsportale und Plattformbetreiber
- Apps und mobile Webseiten
- KMU (kleine und mittlere Unternehmen) ab 10 Beschäftigten
HINWEIS: Auch Unternehmen, die bisher noch nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, werden in Zukunft ihre digitalen Angebote bzw. Internetseiten anpassen müssen!
Welche Anforderungen gelten für barrierefreie Webseiten?
Das Gesetz schreibt vor, dass eine digital barrierefreie Webseite für alle Nutzer folgendes sein muss:
- wahrnehmbar
- bedienbar
- verständlich
- robust
Diese Anforderungen entsprechen den internationalen Standards WCAG 2.1 AA (Web Content Accessibility Guidelines).
Was also macht eine barrierefreie Webseite genau aus?
Eine barrierefreie Webseite ist so gestaltet, dass sie für alle Nutzergruppen – auch mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – vollständig bedienbar und verständlich ist.
Das bedeutet u. a.:
- bildbeschreibende Texte für Fotos/Grafiken (ALT-Texte)
- Navigierbarkeit ohne Maus – nur mit Tastatur oder Screenreader
- klare, einfache Sprache / Texte
- hohe Kontraste und lesbare Schrift
- strukturierte Seiteninhalte (strukturiertes HTML)
Wer sich fragt:
- Was sieht eine solche barrierefreie Webseite aus?
- Ist meine Webseite barrierefrei?
- Wie kann ich die Barrierefreiheit einer Webseite testen lassen?
Der sollte jetzt handeln – wir helfen Ihnen gern dabei!
Warum sich Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen lohnt
Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern bietet zahlreiche Vorteile für Webseitenbetreiber:
- Rechtssicherheit schaffen:
Sie vermeiden Abmahnungen, Bußgelder und Imageschäden. - Nutzerfreundlichkeit optimieren:
Eine barrierefreie Webseite ist klarer, schneller und nutzerfreundlicher – sie schafft eine bessere User-Experience für alle. - Reichweite erhöhen:
Millionen potenzielle Nutzer und Interessenten (z. B. Menschen mit Einschränkungen, mobile User) profitieren von barrierefreien Webseiten. - Google-Ranking verbessern:
Viele Maßnahmen der Barrierefreiheit (z. B. strukturierter HTML-Code, Alt-Texte, Performance) verbessern auch die SEO-Ergebnisse Ihrer Webseite. - Marke stärken:
Inklusivität und barrierefreie Zugänglichkeit zum ihrem Online-Angebot stärken das Vertrauen in Ihr Unternehmen und Ihr Image.
Was bedeutet das konkret für Ihre Webseite?
Um die Vorgaben des BFSG zu erfüllen, sollten Webseitenbetreiber u. a.:
- Eine Barrierefreiheitsprüfung der Webseite durchführen lassen.
- Die Seite technisch gemäß WCAG 2.1 AA anpassen.
- Eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Webseite veröffentlichen.
- Ihre Mitarbeitenden schulen und Partner einbinden, die die barrierefreie Umsetzung begleiten.
Welche Fristen gelten?
- Seit dem 28. Juni 2025: Müssen neue Webseiten und digitale Angebote barrierefrei gestaltet sein.
- Bestandsangebote müssen bis dahin entsprechend überarbeitet werden.
- Nachträgliche Anpassungen oder Erweiterungen müssen den Anforderungen ebenfalls entsprechen.
Was droht bei Nichtumsetzung?
Die Einhaltung des Gesetzes wird durch Marktüberwachungsbehörden und Abmahnkanzleien kontrolliert. Bei Verstößen drohen:
- Abmahnungen
- Bußgelder zwischen 10.000 - 100.000 €
- Aufforderung zum Einstellen der Internetpräsenz
- Marktüberwachung durch Behörden
- Reputationsverluste
- Potenzieller Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen
Wie hilft medopo Ihnen bei der Umsetzung?
Als digitale Agentur mit Fokus auf DSGVO, rechtliche Sicherheit, Barrierefreiheit und nachhaltige Webentwicklung unterstützen wir Sie bei:
- Analyse Ihrer Webseite hinsichtlich Barrierefreiheit & weiterer Richtlinien
- Umsetzung gemäß WCAG 2.1 AA
- Umsetzung weiterer rechtlicher Anforderungen
- Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
- Support, Betreuung & Beratung
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Wir bieten Ihnen:
- eine komplette Prüfung Ihrer Webseite auf Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA
- einen individuellen DSGVO Website Check
- einen detaillierten Website Scan zur allgemeinen Performance
- Auswertung mit konkreten Handlungsempfehlungen
- Unterstützung bei der Problembehebung & rechtskonformen Umsetzung
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zur Barrierefreiheit anfordern
oder Schreiben Sie uns per E-Mail info@medopo.de
Fazit: Handeln Sie jetzt – für mehr digitale Teilhabe Ihres Unternehmens!
Digitale Barrierefreiheit ist keine Option, sondern eine Pflicht! Gleichzeitig ist sie ein starkes Signal für Inklusion, Qualität und modernes Webdesign. Mit medopo - digital secure sichern Sie sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern verbessern auch die Nutzerfreundlichkeit Ihrer Webseite für alle potentiellen Interessenten!